Bescheinigung über die Aufnahme
WORUM GEHT ES?
Jeder Ausländer, der für einen privaten oder familiären Besuch von weniger als drei Monaten nach Frankreich kommen möchte, muss einen Nachweis über seine Unterkunft vorlegen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte "attestation d'accueil". Dabei handelt es sich um ein Formular, das von der Person, die ihn während des Aufenthalts in Frankreich bei sich zu Hause aufnimmt, ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Der Antrag muss beim Bürgermeisteramt des Wohnorts gestellt werden.
WER IST BETROFFEN? WER IST BEFREIT?
Die Aufnahmebescheinigung betrifft alle Ausländer (außer EU-Bürger, Andorraner oder Monegassen)
Folgende Personen sind von der Aufnahmebescheinigung befreit:
- Inhaber eines Schengen-Visums für den Reiseverkehr, das mindestens 1 Jahr für mehrere Einreisen gültig ist,
- Inhaber eines Visums für die Aufenthaltskarte, das innerhalb von 2 Monaten nach der Ankunft beantragt werden muss,
- Personen, die einen humanitären Aufenthalt oder einen Aufenthalt im Rahmen eines Kulturaustauschs absolvieren, unter bestimmten Bedingungen,
- Personen, die aus dringenden medizinischen Gründen oder aufgrund einer schweren Krankheit oder der Beerdigung eines Angehörigen nach Frankreich kommen, unter bestimmten Bedingungen.
WIE KANN ICH DEN ANTRAG STELLEN?
Der Antrag muss von der Person, die den Ausländer aufnehmen möchte, bei der Stadtverwaltung des Ortes, an dem die Unterkunft geplant ist, eingereicht werden.
AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG
Mit der Validierung kann der Bürgermeister insbesondere überprüfen, ob der Unterzeichner der Bescheinigung:
- tatsächlich die Person ist, die angibt, den oder die ausländischen Besucher aufzunehmen,
- und ob er seine Besucher unter normalen Wohnbedingungen unterbringen kann.
Wenn der Bürgermeister eine positive Stellungnahme abgibt, wird dem Antragsteller die bestätigte Aufnahmebescheinigung ausgestellt. Er muss persönlich beim Bürgermeisteramt vorsprechen. Die Ausstellung erfolgt nicht unbedingt sofort. Es kann eine gründliche Prüfung der Unterlagen oder eine Untersuchung in der Aufnahmeunterkunft erforderlich sein. Die bestätigte Aufnahmebescheinigung (im Original) muss vom Gastgeber an den Ausländer, den er aufnehmen möchte, weitergeleitet werden. Wenn der Ausländer ein Visum benötigt, um nach Frankreich zu kommen, muss er die Aufnahmebescheinigung seinem Antrag auf ein Kurzzeitvisum beifügen. Wenn er von der Visumpflicht befreit ist, muss er die Aufnahmebescheinigung an den Schengen-Außengrenzen vorlegen.