CSV: f00-f99.csv
CSV: alkohol.csv
CSV: verkehrstote_2000_2023.csv
CSV: toedliche_arbeitsunfaelle_2000_2023.csv
CSV: variant_A_T92_familieplus_2000_2023.csv
CSV: variant_B_T91_unter18_2000_2023.csv
CSV: amok_schulen_tote_2000_2023.csv
CSV: islamistische_anschlaege_tote_2000_2023.csv
CSV: pmk_links_morde_2000_2023.csv
Vollständige Quellenliste: Sources.md
Die folgenden Zahlen basieren auf offiziellen Statistiken (Statistisches Bundesamt, BKA, AAS) und enthalten ausschließlich dokumentierte Todesfälle im Zeitraum 2000 bis 2023. Hinweis: Bei psychischen und Verhaltensstörungen handelt es sich um die Summe aller Todesfälle mit entsprechender Diagnose – nicht ausschließlich um Gewalttaten.
Die Zahlen der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) sind sorgfältig recherchiert und nutzen bewusst breitere Kriterien als die amtliche BKA-PMK-Zählung (BKA = Untergrenze, AAS = Obergrenze derselben Realität).
Transparenz: Wir führen die AAS-Daten trotz der Definitionsunterschiede im Repo, haben sie zusätzlich als CSV hochgeladen, Verdachtsfälle klar markiert und Quellen verlinkt.
Warum fällt die Kurve 2017 so stark? Ab 2017 stellt das BKA die zentrale Kennzahl zusätzlich (und in vielen Veröffentlichungen vorrangig) als „Straftaten insgesamt – ohne ausländerrechtliche Verstöße“ dar. Dazu zählen Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU, die in den „Straftaten insgesamt“ bis dahin enthalten waren. Durch die methodische Ausweisung/Abtrennung dieser Deliktgruppe sinkt der ausgewiesene Gesamtwert ab 2017 strukturell, unabhängig von tatsächlicher Kriminalitätsentwicklung. Das erklärt den Sprung nach unten in vielen Zeitreihen.
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Was genau wurde getrennt? Die PKS differenziert seither explizit zwischen
- „Straftaten insgesamt“ und
- „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ (ohne AufenthG/AsylG/FreizügG/EU). Siehe BKA-PKS 2017 (Richtlinien/Interaktive Karten) sowie BMI-/BKA-Berichte, die diese Darstellung ab 2017 verwenden. (BKA, BMI Bundesministerium)
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Warum fällt der Effekt 2015–2017 besonders auf? In den Jahren der starken Zuwanderung 2015/2016 waren Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften relativ hoch. Wenn diese ab 2017 aus der Leitkennzahl herausgerechnet werden, wirkt das wie ein starker Rückgang – ein Darstellungs-/Kategorienbruch, kein „plötzlich weniger Kriminalität“ in Summe. (Vgl. PKS-Hinweise zu Zeitreihen/Methodik.) (BKA)
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Hat das etwas mit „Cannabis-Legalisierung“ zu tun? Nein. Die (Teil-)Legalisierung von Cannabis in Deutschland erfolgte erst 2024; 2017 gab es keine Legalisierung, die den Sprung erklären könnte. Der Bruch ist methodisch (Kategorie „ohne ausländerrechtliche Verstöße“), nicht substanzrechtlich. (BMI Bundesministerium)
Merke: Die PKS ist eine Anzeigen-/Erfassungsstatistik. Änderungen in Zählregeln, Kategorien und Kontrollintensität können die Zahlen sichtbar verschieben, ohne dass sich das „tatsächliche“ Kriminalitätsgeschehen in gleichem Maße geändert haben muss. Für sachliche Vergleiche über 2017 hinweg sollte man konsequent dieselbe Definition („mit“ oder „ohne ausländerrechtliche Verstöße“) verwenden. (BKA)
Die folgenden Daten stammen aus den offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)-Tabellen des Bundeskriminalamts (BKA) für den Zeitraum 2000–2023.
Verglichen werden:
- Fälle gesamt
- Tatverdächtige gesamt
- Tatverdächtige nichtdeutsch
Interpretation:
- Die blaue Kurve (Fälle gesamt) liegt erwartungsgemäß deutlich über den Tatverdächtigenzahlen.
- Die orangene Kurve (Tatverdächtige gesamt) folgt dem Trend der Fallzahlen, jedoch auf niedrigerem Niveau.
- Die grüne Kurve (Tatverdächtige nichtdeutsch) liegt konstant darunter, zeigt aber ähnliche Verlaufsmuster.
- Der sichtbare Einschnitt 2017 ist auf die PKS-Kategorieänderung zurückzuführen, bei der ausländerrechtliche Verstöße entfernt wurden.
Interpretation:
Trotz teils öffentlicher Debatten über „Ausländerkriminalität“ zeigt der Verlauf der nichtdeutschen Tatverdächtigen
(inklusive aller Delikte wie z. B. Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht),
dass dieser Anteil im Vergleich zu den Gesamtzahlen der Straftaten nur marginal ins Gewicht fällt.
Die Schwankungen bei nichtdeutschen Tatverdächtigen bewegen sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und erklären nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtkriminalität.
Wenn man diese Zahlen objektiv nebeneinanderlegt, gibt es rein faktenbasiert keinen Grund für die Art der medialen Panikmache, die wir in Deutschland seit Jahren erleben. Trotzdem wird der Diskurs in vielen großen Medien so geführt, als ob „Ausländerkriminalität“ und „linksextreme Gewalt“ die größten Gefahren seien – und rechte Gewalt eher ein Randthema.
Das Muster ist klar:
Rechte und rechtspopulistische Akteure liefern Narrative („Überfremdung“, „linke Gewaltwelle“).
Medien mit Reichweite greifen diese Narrative auf, oft ohne Kontext, manchmal aus Klick-Interesse oder politischer Nähe.
Statistiken werden selektiv oder verzerrt dargestellt: Ausländerkriminalität wird hochgejazzt, indem man asylrechtliche Verstöße mitzählt, rechte Gewalt wird kleingerechnet oder auf Einzelfälle reduziert.
Folge: Ein verzerrtes Bedrohungsbild, das politisch genutzt wird, um Gesetze zu verschärfen, Überwachung auszubauen oder ganze Gruppen zu stigmatisieren.
Fazit: Wenn wir nur die echten, vollständigen BKA-Daten betrachten, gibt es keinen sachlichen Grund für die Art von Hetze, die gegen Ausländer, Linke oder psychisch Kranke betrieben wird. Das ist kein rational begründetes Sicherheitsargument, sondern ein politisches Instrument – ein Werkzeug zur Angstproduktion.
https://hearthis.at/lino.casu/erst-die-daten-dann-die-debatte/